25. November 2024

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Wie Paare eine Kinderwunschbehandlung finanzieren können

Auf natürlichem Wege schwanger werden - das klappt nicht bei jedem Paar. Zuschüsse, etwa von der Krankenkasse, helfen dabei, eine Kinderwunschbehandlung finanziell zu stemmen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Eine Kinderwunschbehandlung kann mehrere Tausend Euro kosten. Geld, das betroffene Paare vielleicht nicht parat haben. Die Zeitschrift «Finanztest» gibt einen Überblick über finanzielle Hilfen, die betroffene Paare kennen sollten (Ausgabe 12/2022): 

– Gesetzlicher Zuschuss der Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Frau darf höchstens 39 Jahre alt sein, der Mann 49 Jahre. Mindestalter ist 25 Jahre. Und: Das Paar muss verheiratet sein.

Die Anzahl der Versuche, die bezuschusst wird, ist festgelegt. Bei einer In-vitro-Fertilisation sind es zum Beispiel drei.

Wichtig zu wissen für Betroffene: Bevor es losgeht müssen sie der Krankenkasse den Behandlungsplan vorlegen und ihn genehmigen lassen.

– Extrazuschuss der Krankenkassen:

Ein Teil der Krankenkassen gewährt betroffenen Paaren noch einen Extrazuschuss. Laut «Finanztest» ist das bei 39 von 71 gesetzlichen Krankenkassen im Test der Fall. Ob 250 Euro oder gar 1500 Euro: Wie hoch der Extrazuschuss ausfällt, hängt von der jeweiligen Kasse ab.

Einige Krankenkassen zahlen ihn jedoch nur, wenn beide Partner dort versichert sind. Eine Nachfrage von «Finanztest» beim Bundesamt für Soziale Sicherung zeigt jedoch: Diese Regelung ist unzulässig. Gut möglich also, dass die Kassen die Regelungen noch anpassen.

– Hilfe von Bund und Ländern

Auch von Bund und Ländern gibt es finanzielle Unterstützung für die Kinderwunschbehandlung. Wie viel und für wen – das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Das Bundesfamilienministerium bietet im Internet einen Förder-Check an.

Übrigens: Die finanzielle Förderung von Bund und Ländern kann attraktiv sein für Paare, bei denen drei Versuche einer In-vitro-Fertilisation gescheitert sind. Für den vierten Versuch – für den der gesetzliche Zuschuss der Krankenkassen nicht mehr gilt – übernehmen Bund und Land nämlich bis zu 50 Prozent der Kosten.