Zwei bis neun Milliarden Euro sollen in Deutschland auf sogenannten herrenlosen oder nachrichtenlosen Konten liegen. Bei solchen Konten haben Banken meist den Kontakt zu den Inhabern verloren – oft ist der Kunde oder die Kundin verstorben.
Die gute Nachricht vorweg: Auch noch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung müssen die Finanzinstitute das Guthaben auszahlen. Zwar gilt: «Finanzinstitute können nach 30 Jahren die Verpflichtung gegenüber dem Kunden gewinnbringend ausbuchen», so Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken (BdB). Aber: «Dies lässt den Anspruch des Kunden auf Auszahlung seines Guthabens unberührt.»
Das Geld liegt solange bei der Bank, bis sich jemand meldet. Doch wie gehen Erben am besten vor? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Wie finden Erben ein nachrichtenloses Konto?
Hinweise können etwa ein alter Kontoauszug oder Unterlagen geben. Da immer mehr Menschen Konten online führen, ist oft eine zusätzliche Recherche im Computer des Verstorbenen nötig.
Hin und wieder gebe es Puzzlestücke, erzählt Martin Schütt, Inhaber einer Detektei. Zum Beispiel: «einen E-Mail-Verkehr, nicht zu deutende SMS von Firmen aus dem Offshore Bereich oder digitale Fundstücke im Mobiltelefon, Tablet oder PC». Schütt rät, alle Daten zusammen zu tragen und zu sichern.
An wen können Erben sich wenden?
«Wenn man einen ganz bestimmten Verdacht hat, wendet man sich am einfachsten direkt an die jeweilige Bank oder Sparkasse», sagt Alexander Hartberg vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV).
Ansonsten helfen die entsprechenden Dachverbände. «Nachforschungsverfahren gibt es bei den privaten Banken, den Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken», erläutert Altmann. Diese Verfahren umfassen auch die Suche nach Schließfächern.
Komplizierter wird es bei öffentlichen Banken wie Landesbausparkassen oder der Deutschen Kreditbank. Denn deren Bundesverband bietet kein Nachforschungsverfahren an. Erben müssen dann jede Bank einzeln anschreiben.
Welche Unterlagen brauchen Angehörige für ihre Suchanfrage?
Zunächst muss eine Person nachweisen, dass sie erbberechtigt ist. «Dafür reicht eine Kopie des Erbscheins», so Altmann. Oder die Kopie des vom Gericht eröffneten Testaments samt Eröffnungsniederschrift.
«Zusammen mit der letzten Anschrift des oder der Verstorbenen und mit der eigenen Adresse schickt man alle Unterlagen an den jeweiligen Verband oder das entsprechende Finanzinstitut», erklärt Altmann.
Dann heißt es warten. Erben sollten ausreichend Zeit veranschlagen – mindestens ein halbes Jahr, rät Schütt. Denn: «Es dauert, bis alle Vollmachten zusammen sind und die Behörden, Banken und Versicherungen reagieren.» Hartberg sagt: «Am Ende meldet sich ein Kreditinstitut, wenn es etwas gefunden hat.»
Was können Erben tun, wenn die Spur ins Ausland führt?
Führt die Spur ins Ausland, müssen Angehörige meist mehr Wartezeit einrechnen. Dann könnte es laut Schütt auch mehrere Jahre dauern. Das Problem ist: In jedem Land ist das Suchverfahren anders.
In der Schweiz sucht beispielsweise eine zentrale Stelle, ob der Erblasser ein Konto im Land geführt hat. Innerhalb von drei bis vier Wochen bekommen Erben die Antwort.
Auch in Luxemburg können sie sich an eine zentrale Stelle wenden. Die sucht zwar nicht selbst, schickt aber eine Liste der luxemburgischen Banken sowie fertig adressierte Anfragen – für rund 50 Euro Bearbeitungsgebühr plus Porto.
Deutlich schwieriger ist es in Österreich. Dort geben Banken nur Auskunft, wenn ein Gericht die Anfrage stellt. Außerhalb Europas wird es meist noch komplizierter. Generell gilt: «Je weiter sich die Spur vom Ursprungsort entfernt, desto schwieriger wird es», so Schütt.
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