Eine Frau, die in über 30 Jahren Ehe für die Kindererziehung zuständig und nicht berufstätig war sowie bei der Scheidung absehbar krankheitsbedingt nicht wird arbeiten können, hat Anspruch auf unbeschränkten Unterhalt. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Az: 71 F 214/19) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall hatte sich das Ehepaar nach mehr als drei Jahrzehnten scheiden lassen. Bei der Ehe handelte es sich um eine sogenannte Alleinverdienerehe: Die Frau war während der Ehe nicht berufstätig, sondern hatte sich um die Erziehung der drei Kinder gekümmert. Vor Gericht ging es um den Unterhalt für die 60-jährige Frau, die krankheitsbedingt auch erwerbsunfähig war.
Anspruch auf Elementarunterhalt
Die Frau erhält zeitlich unbegrenzt Ehegattenunterhalt, der nicht herabgesetzt werden darf, entschied das Gericht. Sie habe Anspruch auf Elementarunterhalt wegen Krankheit sowie Krankenvorsorgeunterhalt.
Kann ein früherer Ehepartner vom Zeitpunkt der Scheidung an etwa wegen Krankheit nicht berufstätig sein, könne er von dem anderen Unterhalt verlangen, erläuterte das Gericht. Das sei hier der Fall.
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