Wer vor der Ehe einen Unfall mit dem Auto des Partners verursacht, muss unter Umständen nach der Trennung Schadenersatz zahlen. Das gilt wenigstens dann, wenn die Ehe nur drei Monate Bestand hatte. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Limburg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall verursachte die Frau einen Unfall mit dem Wagen ihres Freundes. Kurze Zeit danach heirateten die beiden. Nachdem sie sich drei Monate später wieder getrennt hatten, forderte der Mann rund 2400 Euro Schadenersatz für die Unfallschäden. Die Frau war der Meinung, nicht zahlen zu müssen. Der Anspruch sei verwirkt. Ihr Ex-Partner wolle ihr nur schaden.
Das Gericht entschied: Die Frau muss zahlen. Der Mann habe seiner Freundin sein Auto zur Verfügung gestellt. Damit sei nicht die Erwartung verknüpft gewesen, dass die Fahrerin für eine Beschädigung des Wagens nicht oder nur eingeschränkt haften solle, so das Gericht. Die Richter konnten auch keine Schikane erkennen.
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