23. November 2024

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Standesamt-Scheidung im EU-Ausland kann anerkannt werden

EuGH: Eine im EU-Ausland durchgeführte Scheidung kann in Deutschland automatisch eingetragen werden, auch wenn die Ehe von einem Standesbeamten und nicht wie hierzulande üblich von einem Richter geschieden wurde. (Urheber/Quelle/Verbreiter: picture alliance / Franz-Peter Tschauner/dpa)

Eine im EU-Ausland durchgeführte Scheidung kann in Deutschland automatisch eingetragen werden – auch wenn die Ehe von einem Standesbeamten und nicht wie hierzulande üblich von einem Richter geschieden wurde.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte in einem entsprechenden Fall, dass dies unter die EU-Regeln für die Anerkennung außergerichtlicher Scheidungen falle (Rechtssache: C 646/20).

Voraussetzung sei, dass Standesbeamte in dem jeweiligen Land für die Scheidung zuständig seien und etwa geprüft hätten, dass die Ehegatten die Scheidung auch wollten.

Hintergrund ist ein Fall, bei dem eine Deutsch-Italienerin und ein Italiener in Deutschland standesamtlich geheiratet hatten und sich einige Jahre später im italienischen Parma von einem Standesbeamten scheiden ließen. Die geschiedene Ehefrau wollte diese Scheidung in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

Der Bundesgerichtshof wollte wissen, ob dafür eine weitere Anerkennung durch deutsche Behörden nötig sei. In Deutschland kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden.