Abgeriebene Zitronenschalen gelten in vielen Rezepten oft als das i-Tüpfelchen. Dann scheinen Zitrusfrüchte mit dem Hinweis «unbehandelt» die richtige Wahl zu sein. Doch diese Angabe besagt nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Der Hinweis schließt nämlich nicht aus, dass die Früchte während des Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Unbehandelt heißt also keineswegs frei von Schadstoffen. Wenn die Oberfläche der Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Wachs oder Konservierungsmittel gegen Verderb und Austrocknen behandelt wurde, muss dies gekennzeichnet werden. Dann sind Hinweise wie «gewachst», «konserviert» oder «mit Konservierungsstoff» Pflicht.
Doch was sollte man dann für den Zitronenabrieb verwenden? Wer mit Zitronenschalen kochen oder backen möchte, greift am besten auf Bio-Ware zurück, raten die Verbraucherschützer. Nur diese Ware sei garantiert unbehandelt – denn der Einsatz von Pestiziden ist im Bio-Anbau ebenso verboten wie das Konservieren oder Wachsen der Früchte.
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