Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht Sammler auf radioaktiv belastete Pilze in Wäldern aufmerksam. Vor allem in Süddeutschland wiesen einige Pilzarten stark erhöhte Mengen des radioaktiven Isotops Cäsium-137 auf, heißt es im aktuellen Pilzbericht, über den das BfS informierte. «Das radioaktive Cäsium stammt noch immer aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl vor 35 Jahren», erklärte Präsidentin Inge Paulini.
Lieber im Wald stehen lassen?
«Gelegentlich auch höher belastete Pilze zu verzehren, ist zwar nicht verboten. Dennoch sollte man sich über die üblicherweise stärker belasteten Pilzarten informieren und sie im Wald stehen lassen, um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden», sagte Paulini. Das Umweltbundesministerium empfiehlt nicht mehr als 250 Gramm Wildpilze pro Woche zu essen. Von größeren Mengen ginge jedoch nicht unmittelbar ein gesundheitliches Risiko aus, sagte eine Sprecherin des BfS.
Strahlende Maronenröhrlinge
Hohe Cäsium-Werte seien unter anderem bei Maronenröhrlingen, gelbstieligen Trompetenpfifferlingen und verschiedenen Schnecklingsarten gemessen worden, hieß es. Unbedenklich seien etwa der Blutende Wald- sowie Zuchtchampignons.
Stärker belastet seien Pilze vor allem in Regionen, in denen nach der Atomkatastrophe überdurchschnittlich viel Cäsium abgelagert worden sei, heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes. Das waren laut dem Pilzbericht vor allem Gebiete im Süden Bayerns wie der Bayerische Wald. Aber auch das Osnabrücker Land sowie Teile entlang der Leine zwischen Hannover und Göttingen, entlang der Elbe zwischen Schwerin und Magdeburg und bei Lübeck waren betroffen.
Strahlenbelastung wie ein Flug
Die Belastung sei in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Vereinzelt würden aber weiterhin Werte von 4000 Becquerel gemessen. Zum Vergleich: Der Grenzwert für Pilze im Handel liegt bei 600 Becquerel.
Nach BfS-Angaben hat der Verzehr von 200 Gramm Pilzen mit 3000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm eine Belastung von 0,008 Millisievert zur Folge. «Dies entspricht der Strahlenbelastung bei einem Flug von Frankfurt nach Gran Canaria», schreibt das Bundesamt.
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