Ein leichtes, gesundes Gericht für die Mittagspause – dieses Bedürfnis kennen viele Beschäftigte. Und so schwärmen viele mittags aus, um sich eine Mahlzeit zum Mitnehmen zu holen. Dabei kriegen sie auch mal mehr als erwartet – mehr Zucker.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat in einem Marktcheck 16 To-Go-Gerichte von 16 Anbietern der Systemgastronomie unter die Lupe genommen. Genauer gesagt: ihre Nährwerte, insbesondere den Zuckergehalt. Die Informationen stammten dabei von den Anbietern.
Die Stichprobe reichte von Bowls und Salaten bis hin zu Sandwiches und (vegetarischen) Burgern. «Viele Verbraucher kaufen diese Produkte mit dem guten Gefühl, sich eine gesunde und vollwertige Mahlzeit zu gönnen», heißt es von den Verbraucherschützern.
Ein Salat liefert zwei Drittel der empfohlenen Zuckermenge
Doch in diesen Mahlzeiten steckt oft überraschend viel Zucker, wie der Marktcheck zeigt. Spitzenreiter: Ein Salat in der Stichprobe kam auf 34 Gramm Zucker. Das entspricht elf Zuckerwürfeln.
Zur Einordnung: Ein durchschnittlicher Erwachsener mit einem Energiebedarf von 2000 Kilokalorien (kcal) am Tag sollte höchstens 50 Gramm Zucker zu sich nehmen. So lautet die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der vermeintlich gesunde Salat liefert somit etwa zwei Drittel der täglich empfohlenen Höchstzuckermenge.
Auch die Mitnehm-Bowl kann kräftig auf die Zuckerbilanz einzahlen: Zwei asiatische Bowls in der Stichprobe kamen auf 27,1 bzw. 26 Gramm Zucker, was rund neun Zuckerwürfeln entspricht. Bei den Burgern und Sandwiches lag die Zuckermenge zwischen 8,2 und 13,3 Gramm pro Portion, umgerechnet rund drei bis vier Zuckerwürfel.
Nährwerte lassen sich meist online checken – aber mit Hürden
Abgesehen vom Selbst-Schnippeln und damit die volle Kontrolle über Zutaten haben – was kann man tun, um mittags nicht in die Zuckerfalle zu tappen? Sinnvoll ist, sich vorab über die Nährwerte zu informieren. Nahezu alle Anbieter in der Stichprobe stellen Kundinnen und Kunden online Nährwertangaben zur Verfügung.
Was die Verbraucherschützer allerdings kritisieren: Oft sind die Angaben erst nach mehreren Klicks zu finden. Und: Kundinnen und Kunden können nur einzelne Gerichte aufrufen, was den Vergleich verschiedener Mahlzeiten eines Anbieters erschwert. In der Gastronomie gibt es bislang keine Pflicht, Nährwerte zu kennzeichnen.
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