Ist die Chemotherapie gescheitert und die Krebserkrankung fortgeschritten, setzt meist die Palliativtherapie ein. Betroffene können sich aber auch für eine Alternativbehandlung entscheiden – sofern sie einen gewissen Erfolg verspricht.
Die Kosten dafür muss die Krankenversicherung dann vollständig tragen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht (AZ: 7 U 140/20).
Krankenkasse zahlte erst nur die Hälfte
Im konkreten Fall ging es um einen krebskranken Mann. Trotz Chemotherapie bildeten sich in seinem Körper weitere Metastasen, die nicht operiert werden konnten.
Der Mann unterzog sich einer alternativen Behandlung, genauer gesagt einer dentritischen Zelltherapie. Seine private Krankenversicherung zahlte die Behandlung nur zur Hälfte. Nach seinem Tod klagte seine Ehefrau auf Übernahme der kompletten Kosten – mit Erfolg.
Denn das Gericht stufte die dentritische Zelltherapie als Behandlung ein, die einen wissenschaftlich fundierten Ansatz verfolgt. Somit bestand laut Gericht die Aussicht, dass sie die Krebserkrankung verlangsamen und den Patienten stabilisieren konnte – auch dann, wenn eine Heilung ausgeschlossen war.
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