22. November 2024

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Ehevertrag sittenwidrig: Notar haftet nicht

Als vor 30 Jahren der Ehevertrag geschlossen wurde, war es noch nicht sittenwidrig, dass ein Ehepartner komplett auf alle Ansprüche verzichtet. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Erweist sich ein notarieller Ehevertrag 30 Jahre nach Abschluss durch zwischenzeitlich geänderte Rechtslage als sittenwidrig, muss der zuständige Notar nicht haften. Auf eine Entscheidung dazu vom Landgericht Frankenthal (Az: 4 O 47/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall hatte ein Landwirt 1991 zur Hochzeit einen notariellen Ehevertrag mit seiner Frau geschlossen. Im Falle einer Scheidung sollte sie von allen Ansprüchen ausgeschlossen sein, auch vom gesetzlich vorgesehenen Unterhalt und dem Versorgungsausgleich. Bei Abschluss des Vertrags war bereits klar, dass sie nicht berufstätig sein würde, sondern eine so genannte «Hausfrauenehe»“ führen sollte.

Gericht sprach Frau 300.000 Euro Abfindung zu

Als die Ehe drei Jahrzehnte später auseinanderging, stritten die früheren Ehepartner darüber, ob der Notarvertrag gültig sei. Das Gericht sprach der Frau eine Abfindung von 300 000 Euro zu. Es sei sittenwidrig, bei Beginn der Ehe die Rechte der Ehefrau so weitgehend auszuschließen.

Die 300 000 Euro wollte der Mann zurückhaben und forderte vom damaligen Notar Schadenersatz. Er hätte seine Frau nicht geheiratet, hätte der ihn darauf aufmerksam gemacht, dass der Vertrag unter Umständen unwirksam sein könne.

Ausschluss der Ansprüche wurde später sittenwidrig

Der Mann erhielt kein Geld vom Notar. Dieser habe korrekt gehandelt. Ein Notar berate immer anhand geltenden Rechts und entsprechender Gerichtsentscheidungen. Bei Vertragsabschluss, so das Gericht, sei der Ausschluss der Ehefrau von allen Ansprüchen noch nicht als sittenwidrig angesehen worden. Erst ein Jahrzehnt später habe sich das durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geändert. Das habe der Notar aber nicht voraussehen können.