Ehepartner können sich steuerlich einzeln veranlagen. In diesem Fall kann aber jeder nur die Kosten absetzen, die er tatsächlich getragen hat, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Sind sich beide einig, ist auch eine hälftige Aufteilung der Kosten möglich.
Ein Tipp: Die Ausgaben wie Kinderbetreuungskosten, Schulgeld oder die Kosten für eine Putzhilfe sollten gleich so bezahlt werden, dass sie auch bei demjenigen absetzbar sind, bei dem der größere Steuervorteil entsteht, also der das höhere Einkommen hat. «Es ist sinnvoll, eine Prognose für das kommende Jahr zu erstellen und die Zahlungspraxis entsprechend auszugestalten», sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.
Eine Einzelveranlagung kann gegenüber der Zusammenveranlagung günstiger sein, wenn Einkünfte, die ermäßigt besteuert werden, beispielsweise Abfindungszahlungen oder Einkünfte wie Elterngeld, Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld bezogen wurden.
Wichtig: Die Wahl der Veranlagungsart ist grundsätzlich mit Abgabe der Steuererklärung für das betreffende Jahr bindend. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen. Die gleichen Regelungen gelten auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
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