24. November 2024

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EMA: Vierte Corona-Impfung zur Zeit nicht nötig

Seit Mitte Februar rät die Stiko Menschen ab 70, Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren zu einer zweiten Booster-Impfung. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild)

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hält derzeit eine vierte Corona-Impfung für alle Bürger nicht für notwendig. Für eine generelle Empfehlung sei es momentan zu früh, teilte die EMA in Amsterdam gemeinsam mit der EU-Gesundheitsbehörde ECDC mit.

Eine vierte Dosis könnte aber für Menschen ab 80 Jahren sinnvoll sein angesichts des höheren Risikos einer schweren Covid-Erkrankung in dieser Altersgruppe.

«Für Erwachsene ab 60 Jahre mit einem normalen Immunsystem gibt es zur Zeit keine schlüssigen Beweise, dass der Impfschutz gegen eine schwere Erkrankung abnimmt und dass eine vierte Dosis einen Mehrwert hat», erklärten die Behörden. Es gebe aber auch keine Sicherheitsbedenken gegen eine zweite Auffrischungsimpfung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich erst kürzlich in Brüssel für eine vierte Corona-Impfung für alle ab 60 Jahren eingesetzt. Die EU-Staaten erklärten, sie wollten in dieser Frage einheitlich vorgehen. Für die Entscheidung hatten sie die Empfehlung ihrer Gesundheitsbehörden abgewartet.

Bisher werden die meisten Corona-Impfstoffe in zwei Dosen verabreicht. Da der Schutz aber nach einigen Monaten abnimmt, empfehlen die Behörden eine dritte Dosis, den sogenannten Booster oder die Auffrischung. Nach Studien in Israel sollte ein weiterer Booster den Immunschutz erhöhen.

Seit Mitte Februar rät die Stiko nur bestimmten Gruppen zur Viertimpfung: Menschen ab 70, Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren. Wegen der Ausbruchsgefahr sind auch Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen einbezogen. Bei gesundheitlicher Gefährdung rät die Stiko, die zweite Auffrischung frühestens drei Monate nach der ersten vorzunehmen. Bei Gesundheits- und Pflegepersonal soll es mindestens ein halbes Jahr Abstand sein.