Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne «Booster-Impfung» nach neun Monaten ungültig. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.
Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12. Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission mitteilte. Nach Gesprächen mit Gesundheitsexperten habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
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