23. November 2024

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Familien sehen sich durch Inflation stark belastet

70 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren gaben laut Familienbarometer an, dass sie die Inflation stark belaste. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Thomas Warnack/dpa)

Die steigenden Preise infolge des Krieges in der Ukraine und der Corona-Pandemie treffen die Familien in Deutschland stark – und je geringer das Einkommen, umso stärker die Belastung.

70 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren gaben im Dezember 2022 an, dass sie die Inflation stark persönlich belaste. Das geht aus dem Familienbarometer hervor, das Familienministerin Lisa Paus (Grüne) in Berlin vorstellte. 47 Prozent fühlten sich zu diesem Zeitpunkt von der Inflation in ihrem Alltag stark eingeschränkt.

Geringverdienende Alleinerziehende müssen dem Familienbarometer nach beispielsweise über 7 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die inflationsbedingten Preissteigerungen aufbringen. Im Vergleich mache bei Paaren mit Kind, die sich im oberen Einkommensquartil befinden, die Mehrbelastung 4,5 Prozent ihres Einkommens aus.

Im Familienbarometer werden Stimmung und Wünsche von Eltern in Deutschland analysiert. Laut Familienministerium sollen daraus drei Handlungsfelder folgen: «Finanzielle Sicherheit für Familien erhöhen», «Kinderbetreuung bedarfsgerecht weiterentwickeln» und «Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen».

Paus will Kindergrundsicherung voranbringen

Konkret will Paus unter anderem in eine verlässliche und gute Kinderbetreuungsinfrastruktur investieren und die Kindergrundsicherung weiterverfolgen. «Das sind die Punkte, wo der Schuh am meisten für die Familien drückt», sagte die Grünen-Politikerin.

Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel-Koalition Leistungen vom Kindergeld über den Kinderzuschlag bis hin zur finanziellen Unterstützung für Klassenfahrten in einer Kindergrundsicherung zu bündeln und künftig mehr Berechtigte mit den Leistungen zu erreichen. Ob das auch eine milliardenschwere finanzielle Aufstockung bedeuten soll, ist vor allem zwischen Grünen und FDP umstritten. Paus hatte einen Bedarf von zwölf Milliarden Euro angemeldet.

Mit Blick auf eine partnerschaftliche Rollenaufteilung zeigen sich dem Familienbarometer nach noch Herausforderungen für Familien. So wünscht sich knapp die Hälfte (46 Prozent) der Eltern eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit, doch es scheitert immer wieder an der Umsetzung.

Für Kinderbetreuung und Hausarbeit oft noch Mütter zuständig

«Mütter leisten primär die Aufgaben der Kinderbetreuung und Hausarbeit», sagte die Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, Renate Köcher. «Doch nur ein Fünftel der Eltern sagt, dass das ihr Ideal ist.» Wenn Väter Elternzeit genommen haben, teile sich die Kinderbetreuung im Anschluss besser auf.

Doch auch dort gibt es Nachholbedarf. Zwar betonen rund 70 Prozent der befragten Väter, die Elternzeit genommen haben, dass sie dadurch wichtige Entwicklungsschritte ihres Kindes miterlebt und eine engere Bindung zu ihrem Kind bekommen hätten. Doch viele Männer verzichten dennoch auf eine Elternzeit aus Sorge um den Job.

53 Prozent der befragten Väter, die keine Elternzeit genommen haben gaben an, der Hauptgrund seien Einkommensverluste. Berufliche Nachteile befürchteten 38 Prozent. Dabei bestätigen nur 6 Prozent der Väter, die Elternzeit genommen haben, letztlich die Befürchtungen von Karriereeinbußen.

«Eltern wünschen sich eine partnerschaftlichere Aufteilung, können das aber im Alltag nicht so gut realisieren und fallen in alte Muster zurück», sagte Paus. Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit sei in vielen Familien groß.

Gesetzentwurf sieht Vaterschaftsfreistellung vor

Abhilfe schaffen soll unter anderem eine Elternstartzeit, auch bekannt als Vaterschaftsfreistellung. Dem Gesetzentwurf des Familienministeriums zufolge sollen Partner künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Neuerung beträfe den zweiten Elternteil, also in den allermeisten Fällen die Väter – da Mütter durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt werden.

Die gemeinsame Partnerzeit nach der Geburt solle ein Schutz- und Schonraum werden, sagte Paus. Der Gesetzentwurf dafür sei fertig und die Elternstartzeit solle im Januar 2024 kommen. Diese ist im Koalitionsvertrag verankert. Mit dem Vorhaben setzt Deutschland auch eine entsprechende EU-Richtlinie um.