Flamingos, Einhörner oder Schwäne sind meist lustig bunt und können Kinder motivieren, ins Wasser zu gehen: Doch wer aufblasbare Schwimmtiere kauft, sollte auf Details achten.
Ab einer Höhe von über einem Meter sollte man die Schwimmtiere nur in Schwimmbecken oder Pools nutzen, rät der Tüv Süd. Denn durch ihren langen Hals sowie ihre Höhe können die Schwimmtiere bei Wind abtreiben. Am Meer, Flüssen oder großen Seen kann dies sehr gefährlich werden, insbesondere bei ablandigem Wind und Strömung.
Kauftipp: Zwei Luftkammern sollten es sein
Beim Kauf sollte man zudem darauf achten, dass die Schwimmtiere zwei unabhängige Luftkammern haben. Denn geht eine der Kammern kaputt, gibt es in der zweiten Kammer in der Regel noch genügend Luft und Auftrieb, damit man sich im Notfall über Wasser halten kann.
Auf den Produkten stehen häufig Angaben, für welches Alter eine Benutzung empfohlen wird. Es lohnt sich auch zu prüfen, für welches Maximalgewicht der Artikel geeignet ist.
Auf Sicherheitshinweise achten
Damit Eltern sicher sein können, dass die Produkte den relevanten Anforderungen entsprechen, sollten sie auf entsprechende Kennzeichen achten – neben der Spielzeug-Richtlinie (DIN EN 71-1), sollte das Schwimmtier das GS-Zeichen tragen und für den Gebrauch auf und im Wasser geeignet sein – erkennbar an der Norm: DIN EN ISO 25649.
Auch Piktogramme zur Sicherheit sollten Eltern ernst nehmen – etwa Hinweise wie «Nur für Schwimmer» oder «Kein Schutz gegen Ertrinken». In so einem Fall brauchen Nichtschwimmer oder Anfänger zusätzlich eine Rettungsweste. Denn dann dient das Schwimmtier nur dem Spaß, aber nicht der Sicherheit.
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