Ist sehr viel Zeit vergangen zwischen Trennung und Scheidung eines Paares, kann das Folgen haben für den Versorgungsausgleich. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 13 UF 25/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall hatte ein Paar erst 13 Jahre nach seiner Trennung das Scheidungsverfahren eingeleitet. Bei der Trennung hatten beide Partner zudem einen Vertrag abgeschlossen, in dem sie jeweils auf Unterhalt verzichteten und Gütertrennung vereinbarten. Außerdem sollte der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Beim Ausgleich beschränkte das Amtsgericht diesen jedoch auf die Zeit bis zum Ende des Trennungsjahres. Die Frau sah ihren Ex-Mann damit begünstigt. Doch das Oberlandesgericht bestätigte die Begrenzung auf die Zeit des Zusammenlebens. Begründung: Eine besonders lange Trennungszeit bei einer vollständigen wirtschaftlichen Verselbstständigung der Ehepartner.
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