Wer Lebensmittel mit der Aufschrift «ohne Zuckerzusatz» kauft, darf nicht davon ausgehen, dass diese Produkte zuckerfrei sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Die Werbeaussage «ohne Zuckerzusatz» auf Produkten wie Süßwaren, Speiseeis, Desserts oder Müsli bedeute nur, dass bei der Verarbeitung keine sogenannten Einfach- und Zweifachzucker zugesetzt wurden. Dazu zählen etwa Glukose, Fruktose und Haushaltszucker. Das Verbot beinhalte auch den Zusatz von süßenden Lebensmitteln wie Honig, Dicksaft oder Sirup, sagt Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale.
Die Zugabe von Süßstoff ist aber in Ordnung
Erlaubt ist dagegen laut europäischer «Health-Claims»-Verordnung allerdings die Zugabe von Süßungsmitteln wie Zuckeralkoholen oder Süßstoffen. Ein Lebensmittel könne aber auch von Natur aus süß sein, wie etwa Fruchtsäfte oder Smoothies. Sie dürfen ebenfalls mit der Angabe «ohne Zuckerzusatz» werben.
Damit sich niemand getäuscht fühlt, empfiehlt die EU-Verordnung in solchen Fällen auch den Zusatz-Hinweis «enthält von Natur aus Zucker». Verpflichtend ist diese Angabe jedoch nicht.
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