21. November 2024

HEALTH News

Alles rund um Ihre Gesundheit

Pilze darf man wieder aufwärmen – aber nur einmal

Bleibt von der Pilzpfanne doch was übrig, ist das kein Problem. Wenn man die Reste kühlt, ist zumindest einmal Aufwärmen möglich. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Am Küchen- oder Esstisch gibt es garantiert immer einen in der Runde, der mit einem Satz glänzt: «Pilze dürfen nicht aufgewärmt werden!». Wirklich? «Dieser Satz stammt aus der Zeit als es noch keine Kühlschränke gab», gibt der Bund Deutscher Champion- und Kulturpilzanbauer (BDC) Entwarnung.

Denn bei Zimmertemperatur aufbewahrt, zersetzten sich weiche Pilze rasch und wurden ungenießbar. Auch wenn sie noch gut aussahen, war unklar, ob sie auch noch essbar waren. Daher wurden sie lieber weggeworfen. Doch heute können Pilze im Kühlschrank aufbewahrt werden – zumindest für ein bis zwei Tage.

Pilzreste gut kühlen und nicht zu lange lagern

Ob Gulasch mit Kultur-Champignons, Ragout aus Austernpilzen oder die Asia-Suppe mit Shiitake-Pilzen – Reste von Pilzgerichten sollten immer so rasch wie möglich herunter gekühlt werden. Notfalls auch, in dem man den Topf zunächst in kaltem Wasser herunterkühlt und er dann in den Kühlschrank kann. Am nächsten oder übernächsten Tag wird das Pilzgericht vor dem Verzehr noch einmal gut durchgegart.

Bleibt dann immer noch etwas übrig, muss der Rest dann aber wirklich in die Tonne. Denn ein drittes Mal sollte man Pilze laut BDC nicht aufwärmen. Durch solch eines Temperatur-Auf und -Ab drohen dann doch Keime, die zu Übelkeit und Durchfall führen.