31. Oktober 2024

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Pop-Its nicht als Backform geeignet

Zum Ploppen schön: Ein Pop-It-Fidget-Toy sollte nicht in der Küche eingesetzt werden, wenn es nicht ausdrücklich mit dem Aufdruck «Für Lebensmittelkontakt» gekennzeichnet ist. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Guido Kirchner/dpa/dpa-tmn)

Bunte Silikonförmchen mit weichen Blasen, die sich ähnlich wie Luftpolsterfolie herunterdrücken lassen, sind bei Kindern total angesagt. Die sogenannten «Pop-it-Fidget-Toys» sind sogar so beliebt, dass sie auch in der Küche eine Rolle spielen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt aber davor, das Trendspielzeug als Backform zu nutzen.

Via Social Media-Kanälen und Internet-Plattformen sind zahlreiche Anleitungen und Videos im Umlauf, die zeigen, wie die Silikon-Förmchen zur Zubereitung von kleinen Kuchen und Schokoladenpralinen, Götterspeise oder Eiswürfeln genutzt werden. Aus Sicht des BfR ist von dieser Art des Gebrauchs abzuraten, sofern der Hersteller sie nicht ausdrücklich für solch eine Bestimmung ausweist – etwa mit dem Zusatz «Für Lebensmittelkontakt» oder dem Becher-Gabel-Symbol.

Denn bei der zweckentfremdeten Nutzung von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Speisen könnten Substanzen in Lebensmittel übergehen, die geeignet sind, die Gesundheit zu gefährden. Vor allem höhere Temperaturen, wie sie bei geschmolzener Schokolade zur Zubereitung von Pralinen oder im Backofen zur Zubereitung von Kuchen vorkommen, begünstigen Stoffübergänge aus dem Silikon.