Für die einen ist es der Wahnsinn und ein Verlust, für die anderen das Perfekte aus zwei Welten – und ein finanzieller Gewinn: Es gibt viele Gründe für und gegen eine Elternzeit in Teilzeit. Ein guter Grund kommt nun aber hinzu.
Durch eine Reform, die am 1. September greift, werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit über das Modell Elterngeld Plus ausgeweitet und die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnerschaftsbonus gelockert. Und gerade dieser Bonus kann sich lohnen.
Was ist das Elterngeld Plus?
Vorweg zum Grundwissen: Wer ein Kind bekommt und anschließend zur Betreuung seine berufliche Tätigkeit aussetzt, erhält in Deutschland zwölf Monate lang Elterngeld. Diese Zeit erhöht sich um zwei Monate, wenn auch der zweite Elternteil mindestens diese Zeit beim Kind bleibt
Wichtig: Die 14 Monate in Summe müssen sich beide Elternteile teilen, ob parallel oder nacheinander. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Basiselterngeld.
Das Elterngeld Plus erhalten Eltern, die ihrem Beruf für eine Zeit lang in Teilzeit nachgehen, um zu Hause mehr Betreuungsarbeit zu leisten. Die monatlichen Zahlungen fallen in der Regel niedriger aus als das Basiselterngeld, dafür ist der Zeitraum, über den man Zahlungen vom Staat erhalten kann, doppelt so lang.
Was steckt hinter dem Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus verlängert ebenfalls den Bezugszeitraum vom Elterngeld. Er wird gewährt, wenn die Eltern die Teilzeit parallel nehmen – zum Beispiel kümmert sich einer am Vormittag ums Kind und arbeitet nachmittags, der Partner macht das folglich andersherum. Dafür erhalten sie zusätzlich bis zu acht Elterngeld-Plus-Monate. In Summe kann dann bis zu 36 Monate lang ein Anspruch auf Zahlungen bestehen.
Wie lange muss man für den Bonus in Teilzeit gehen?
Bislang mussten es vier aufeinanderfolgende Monate sein, und man bekam dann als Bonus vier weitere Monate, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsportal Elterngeld.net. Mit dem 1. September sind zwischen zwei und vier Monaten möglich.
Der Ausstieg und eine Verlängerung der Partnerschaftsmonate sind nun flexibel möglich – scheinbar. Man könnte also nach zwei Monaten geteilter Elternzeit in Teilzeit sagen, das passt nicht zur Familie und beendet diese Phase frühzeitig.
Aber das ist nur theoretisch eine echte Option. «Denn der Arbeitgeber kann die Verlängerung oder Verkürzung ablehnen», erklärt Thiemar. Denn schon um die Geburt des Kindes herum müssen die Eltern ihren Arbeitgebern die Elternzeit-Phasen für die zwei anstehenden Jahre verbindlich nennen. Änderungen danach sind eine Kulanz.
Auch die Stundenzahl für den Partnerschaftsbonus wurde reformiert: Man muss nun zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bis September lag die Grenze noch bei 25 bis 30 Stunden. Die neue Obergrenze ermöglicht für viele Arbeitnehmer rechnerisch eine Vier-Tage-Arbeitswoche.
Wie viel Elterngeld erhält man in den Partnerschaftsbonus-Monaten?
Das ist einkommensabhängig. Beim Elterngeld Plus erhält jeder Partner zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat, Zuschläge gibt es etwa bei weiteren kleinen Kindern im Haushalt. Zum Vergleich: Beim Basiselterngeld sind es zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld. Dafür erhält man ja auch noch anteiliges Einkommen vom Arbeitgeber.
Wo sind die Tücken des Modells Partnerschaftsbonus?
Man muss den Zeitkorridor von 24 bis 32 Wochenarbeitsstunden einhalten, sonst fordert das Amt das Elterngeld zurück. Neu ist, dass nur monatsweise auf Übertretungen geschaut wird.
Vor der Reform hat man die gesamten acht Zahlungen für beide Partner in vier Monaten verloren, wenn auch nur ein Elternteil in einem Monat zu viel oder zu wenig gearbeitet hat. Nun würde die zuständige Elterngeldstelle nur diese eine Monatszahlung zurückverlangen.
Aber das kann leicht geschehen, sagt Sandra Thiemar von Elterngeld.net. Zum Beispiel, wenn das Kind erkrankt und man daher Kinderkrankentage nehmen muss. Man müsste die fehlenden Wochenstunden nacharbeiten, um für das Amt im Soll zu bleiben.
Außerdem müssen Voraussetzungen erfüllt sein, um während der Elternzeit in Teilzeit gehen zu können: «Man muss schon mindestens sechs Monate im Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber sein», sagt Thiemars Kollege Michael Tell. «Der Arbeitgeber kann die Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen und es muss sich um einen Betrieb mit mindestens 15 Angestellten handeln (ohne Auszubildende).» Für Selbstständige treffen diese Voraussetzungen natürlich nicht zu.
Für wen lohnt sich der Partnerschaftsbonus?
Für Eltern, die in den ersten Jahren mehr Zeit mit den Kindern verbringen wollen. Und die die Betreuungsarbeit über gemeinsame Wochenenden hinaus zusammen leisten wollen. «Das kann auch sinnvoll sein, um die Wiedereingliederung im Job und die Eingewöhnung im Kindergarten zu vereinbaren», sagt Sandra Thiemar.
Allerdings ist die Expertin skeptisch, ob die Reform das noch mal verbessert. Denn: «Viele Männer wollen sich nicht darauf einlassen, in Teilzeit zu gehen», berichtet sie aus ihrer Beratungserfahrung.
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