Wusste der Ehemann, dass das in der Ehe geborene Kind «möglicherweise» einen anderen biologischen Vater hat, kann er sich darauf nicht später berufen, um keinen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall weigerte sich der Mann, seiner Frau Trennungsunterhalt zu zahlen. Er betrachtete seine Unterhaltspflicht als «grob unbillig», da er es für möglich hielt, dass ein anderer Mann der biologische Vater des in der Ehe geborenen Mädchens sei.
Mit dieser Argumentation hatte er vor Gericht allerdings keinen Erfolg – er muss zahlen. Es sei in der Tat ein schwerwiegendes Fehlverhalten, wenn die Frau die mögliche Vaterschaft eines anderen Mannes verschweige. Es müsse allerdings feststehen, dass der Ehemann nicht der Vater sei. In dem Fall sei jedoch schon vor der Geburt des Kindes die außereheliche Beziehung der Frau bekannt gewesen. Das Ehepaar sei «davon ausgegangen», dass der Ehemann der biologische Vater des Kinds sei.
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