Papa zu werden – was für ein Glück! Doch mitunter kommt es vor, dass ein Mann seine Zweifel hat, ob er es war, der das Kind mit dessen Mutter gezeugt hat. Dann steht er vor der Frage: die Vaterschaft anfechten oder anerkennen?
«Entscheidet der Mann sich fürs Anfechten, muss er bei Gericht einen Antrag einreichen», sagt die Berliner Familienrechtlerin Eva Becker. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind gemeldet ist. Einen Anwalt für die Anfechtung einer Vaterschaft hinzuziehen, ist bei Gericht nicht Pflicht – empfiehlt sich aber aufgrund der komplexen Materie.
Rechtlicher oder biologischer Vater?
Juristisch unterscheidet man zwischen dem «rechtlichen» und dem «biologischen» Vater. Der «rechtliche Vater» ist derjenige, «der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist», erläutert Martin Thelen von der Bundesnotarkammer in Berlin. Zudem ist derjenige der «rechtliche Vater», der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft ein Gericht festgestellt hat.
Der «biologische Vater» hingegen ist laut Thelen «nur» der Erzeuger der männlichen Keimzelle, die die weibliche Eizelle befruchtet hat. Man spricht auch vom leiblichen Vater. «Die gesetzlichen Folgen einer Vaterschaft wie etwa Unterhaltspflichten gelten immer für den rechtlichen Vater», so Thelen. Der leibliche Vater hat jedoch zumindest ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, wenn er daran ein ernsthaftes Interesse hat und es dem Kindeswohl dient.
Wann man die Vaterschaft anfechten kann
Anfechtungsberechtigt ist der Bundesnotarkammer zufolge zum einen der Ehemann. Zweifelt dieser daran, der Vater des Kindes seiner Ehefrau zu sein, weil er mit ihr im fraglichen Zeitraum keinen Beischlaf hatte? Dann kann er die Vaterschaft anfechten.
Ebenfalls anfechtungsberechtigt ist der Mann, der an Eides statt versichert, mit der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben – also der vermeintliche biologische Vater.
Aber: Er ist von der Anfechtung ausgeschlossen, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht. Sozial-familiäre Beziehung bedeutet: «Der rechtliche Vater betreut das Kind regelmäßig und erzieht es», erläutert Thelen. Auch die Mutter oder das Kind selbst können eine Vaterschaft anfechten.
Mutter muss Vaterschafts-Anerkennung zustimmen
Und eine Vaterschaft anerkennen? «Grundsätzlich ist das bei unverheirateten Paaren nötig», sagt Familienrechtlerin Eva Becker. Dafür muss der Mann aber nicht zum Gericht gehen. Vielmehr kann er seine Vaterschaft jederzeit beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkennen. Generell muss bei einer Vaterschafts-Anerkennung die Mutter zustimmen.
Eine anerkannte Vaterschaft bedeutet: Es gibt zum einen eine wechselseitige Unterhaltspflicht, also zwischen Vater und Kind, und zum anderen ein wechselseitiges Umgangsrecht. Sind Eltern miteinander verheiratet, teilt sich der Vater automatisch mit der Mutter das Sorgerecht fürs Kind. Bei einem unehelichen Kind müssen Vater und Mutter eine gemeinsame Sorgerechtserklärung urkundlich abgeben – entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt der jeweiligen Kommune.
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